Vorsitzender: Prof. Dr. Jürgen Vormann, geb. 25.04.1953 |
1.Stellvertreter: Reinhardt Stefan Tomek, geb. 02.09.1945 |
2.Stellvertreter: Prof. Dr. Wolfgang Rehak, geb. 02.06.1956 |
Schatzmeisterin: Ariane Swoboda |
Schriftführer: Regina Richter, geb. 12.05.1953 |
ECOWELLNESS PARTNER
Evaluierte Partner und vom EcoWellness Qualification Board akzeptiert und bestehende Lizenzpartner:
FOOD & Farming
Marschland Naturkost http://www.oekowellness.de/marschland-naturkost-ecowellness-lizenz-partner/
Erstaudit erfolgreich / kein Folgeaudit / Lizenzvertrag abgeschlossen für 3 Produkte
Beyeler AG http://www.oekowellness.de/beyeler-ag-ein-ecowellness-lizenz-partner/
Erstaudit erfolgreich / kein Folgeaudit / Lizenzvertrag abgeschlossen für 20 Produkte
Tropenhaus Klein Eden/Ecowellness http://www.tropenhaus-am-rennsteig.de/
Erstaudit erfolgreich / kein Folgeaudit / kein Lizenzvertrag da der Vertragspartner ABCERT keinen Auditor schulen ließ
Obsthof-Retter www.obsthof-retter.com
Erstaudit erfolgreich / kein Folgeaudit / Lizenzvertrag abgeschlossen für 3 Produkte / Firma hat die vereinbarten Zertifizierungsbedingungen bisher nicht erfüllt.
Handel und Health Shops
TSH Holding & Trading UG D 12459 Berlin Ostendstr 25 Kontrollstelle: DE ÖKO Kontrollstelle EU 70 Peterson Controlunion
Erstaudit erfolgreich / kein Folgeaudit / Lizenzvertrag abgeschlossen
Stonepaper JH Innovation GmbH D 68161 Positive Evaluierung, kein Lizenzvertrag
EcoWellness Health Shop und Coach
Agentur Hilda Pölzlbauer 1070 Wien Positive Evaluierung, Schulung und Lizenzvertrag
Christina Schäfer Gesundheitszentrum & Health Shop in Stavenhagen, Mecklenburg-Vorpommern
Erstaudit erfolgreich / kein Folgeaudit / Lizenzvertrag abgeschlossen
Gastronomie
Franziska Wachter KG Bistro-Pub Fliegender Holländer 1020 Wien
Positive Evaluierung, Schulung und Lizenzvertrag
Fa. Speisenmeister Catering Bio Koch Christopher Hinze D Stuttgart
Status: Zertifizierungsprozess begonnen
Ärzte
Praxis und Diätberatung
Dr. med. Elisabeth Herterich
Bahnhofstraße 1, D-97447 Gerolzhofen, Deutschland
Positive Vorevaluierung / Schulung absolviert / Kooperations- und Lizenzvertrag abgeschlossen
Dr. med. Cornelia Schwarz
Marktpassage 1, A-6850 Dornbirn, Österreich
www.frauenärztin-dr-schwarz.at
Positive Vorevaluierung / Schulung absolviert / .Lizenzvertrag pendent
Privatpraxis
Dr. med. Tarané Probst
Katharinenstrasse 1-3, D-04109 Leipzig, Deutschland
Positive Vorevaluierung / Schulungsprozess begonnen
Internationale Gesellschaft der Mayr-Ärzte
Vertreten durch Präsident Dr. med. Alex Witasek
Stoderplatzl 65, A_8962 Gröbming, Österreich
Positive Vorevaluierung / Vorvertrag für Zertifizierung abgeschlossen
Medizinprodukte und Diagnostik
Nutrigenetik
http://www.oekowellness.de/glife-metabolische-gentests-offizieller-ecowellness-partner/
Kein Folgeaudit
Anwärter in Zertifizierung:
Labor Endler bzw. Prventomed 1090 Wien
http://preventomed.at/ Positive Evaluierung, Erstaudit
Für Gesamtunternehmen Zertifzierungsprozess begonnen.
Top Prevention / Ing. Bernhard Brunner
http://www.top-prevention.info
A1030 Wien
Kategorie: Gesundheitscoach / Healthshop
Der Speisenmeister Christopher Hinze
https://www.speisenmeister.net
70619 Stuttgart
Beendete Zertifizierung wegen nicht durchgeführter Auditierung und Kündigung des Lizenzvertrages
Ärzte:
Dr med Mariela Iantschewa, 1200 Wien Gaußplatz
Dr med Viktor Zyganow, Berlin (Warnung: bis August 17 Zeit mißbräuchliche Führung des Siegels)
Getränke, Food, Handel
www.weingut-weiss.at, Gols Burgenland, Österreich
Health Shop Ute Siegl, 1080 Wien einvernehmliche Vertragbeendigung, kein Audit
Fa Servatrix Berlin, Produkt Moringaid Limonade mit Moringa (Beendigung wegen fehlender EU BIO Zertifzierung, Rechtsstreit)
Medizinprodukte:
NILAS NV Gmbh Hamburg. Die vereinbarte Bedingungen für die Zertifizierung und der aktuelle Nachweis als Medizinprodukt 17 wurden trotz Erinnerungen und Gespräche nicht geliefert.
Stand: 25.10.17
I.Q.C. Independent Qualification Council e.V. als EcoWellness Qualification Board
Neue Satzung des Vereins IQC-Independent Qualification Council e.V.
- 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
1) Der Verein führt den Namen „IQC-Independent Qualification Council e.V.“. Er hat seinen Sitz in Berlin, c/o Regina Richter, Ludwigshöheweg 30, 12559 Berlin.
2 ) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
- 2 Zweck des Vereins
1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Die Tätigkeit des Vereins ist darauf gerichtet, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem und sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.
Zweck des Vereins ist die Förderung des Verbraucherschutzes durch Verbraucherberatung und –aufklärung.
2) Der Verein definiert in Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern und Experten Qualitätskriterien für die unregulierten Bereiche Prävention, Gesundheitssicherung, Gesundheitsförderung und Gesundheitsmanagement für Dritte.
Die Verbraucheraufklärung wird mittels Publikationen, Fortbildungsveranstaltungen und individueller Beratungen durchgeführt.
Die Angebote und Leistungen des Vereins können auch Nichtmitglieder nutzen und selbst daran mitwirken.
Der Verein kann Mittel – sofern sie ausschließlich zu diesem Zweck verwendet werden – auch für andere steuerbegünstigte in- und ausländische Körperschaften i.S.d. § 58 Ziffer 1 und 2 der Abgabenordnung für die Förderung des Verbraucherschutzes durch Verbraucherberatung und –aufklärung weiterleiten sowie sich an steuerbegünstigten Körperschaften beteiligen.
Zu den Aufgaben des Vereins können Recherchen zu widerrechtlichen Praktiken und deren Aufdeckung, Warnungen vor gesundheitlichen Risiken und Gefahren gehören, auch die Vergabe von Forschungsaufträgen, Produktvergleiche und Veröffentlichungen im Zusammenhang mit dem Verbraucherschutz.
3) Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins und haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Verein fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. Bei Anstellungen orientiert sich die Höhe des Gehalts an dem Tarifvertrag im öffentlichen Dienst. (BAT)
4) Der Verein darf Spendengelder einnehmen und dem Satzungszweck entsprechend ausgeben.
Der Verein verwendet seine Mittel grundsätzlich zeitnah für die satzungsmäßigen Zwecke. Das gilt auch für die Anschaffung von Vermögensgegenständen. Die Mittel sind im Jahr des Zuflusses oder folgendem Kalenderjahr zu verwenden.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar seine satzungsmäßigen Zwecke.
- 3 Mitgliedschaft
Der Verein besteht aus ordentlichen und fördernden Mitgliedern.
Ordentliches Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die die Vereinsziele unterstützt.
Über die Aufnahme von ordentlichen Mitgliedern entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vereinsvorstand. Bei Ablehnung kann die nächste Mitgliederversammlung angerufen werden.
Fördernde Mitglieder sind natürliche oder juristische Personen, die den Verein unterstützen. Voraussetzung ist ein schriftliches Beitrittsgesuch, worüber der Vorstand endgültig entscheidet.
- 4 Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch: Liquidation, Austritt, Ausschluss oder Tod.
Durch schriftliche Erklärung kann jedes Mitglied zum Jahresende austreten. Die Austrittserklärung muss mit einer sechs monatigen Kündigungsfrist der Geschäftsführung zugehen.
Fördermitglieder können jederzeit, ohne Einhaltung einer Frist und durch formlose Erklärung aus dem Verein austreten.
Der Vorstand kann Mitglieder wegen grober Verstöße gegen die Interessen des Vereins ausschließen. Wird dagegen Einspruch eingelegt, entscheidet die nächste Mitgliederversammlung endgültig.
Rückstände in der Beitragszahlung von mehr als 12 Monaten können ebenfalls zum Ausschluss aus dem Verein führen.
- 5 Mitgliedsbeiträge und Spenden
Der Verein finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden. Die Höhe und die Zahlungsweise des Mitgliedsbeitrages beschließt die Mitgliederversammlung.
- 6 Vermögen
Die Mitgliederversammlung entscheidet über den Entwurf des 2-jährlichen Finanzplans, der vom Schatzmeister zu entwickeln ist.
Der Rechnungsabschluss wird durch einen von der Mitgliederversammlung bestimmten Rechnungsprüfer festgestellt.
- 7 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand
- 8 Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. und 2. stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Weitere Vorstandsmitglieder kann die Mitgliederversammlung bestellen. Alle Mitglieder des Vorstandes werden in geheimer Wahl einzeln mit Funktion gewählt.
Der Vorstand wird für zwei Jahre gewählt.
Nach außen kann der Verein nur durch den Vorsitzenden oder durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten werden.
- 9 Mitgliederversammlung
Eine ordentliche Mitgliederversammlung ist alle zwei Jahre einzuberufen. Für die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung ist die einfache Mehrheit der Mitglieder erforderlich.
Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand, entscheidet über den Etat des Vereins und die Höhe des Mitgliedsbeitrages und entlastet den Vorstand am Ende seiner Amtszeit.
Satzungsänderungen erfordern eine einfache Stimmenmehrheit.
Die Beschlußfähigkeit der Mitgliederversammlung ist gegeben, wenn über 50 Prozent der Mitglieder anwesend und stimmberechtigt sind. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
Über Beschlüsse der Mitgliederversammlung und die dazu geführte Diskussion ist ein Protokoll anzufertigen und dem Finanzamt mit dem Tätigkeitsbericht des Vereins und dem Jahresabschluß vorzuelgen.
- 10 Auflösung des Vereins
Der Verein kann auf Beschluß der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Der Verein ist zu liquidieren, wenn er weniger als drei Mitglieder hat. Die Liquidation erfolgt durch den Vorstand.
Das Vermögen des Vereins fällt bei Auflösung oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, die es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke, für die Verbraucherberatung und -aufklärung sowie für den Verbraucherschutz zu verwenden hat.
- 11 Gerichtsstand
Gerichtsstand des Vereins ist Berlin.
Berlin, 14.04.2018